Seit 2001 gilt in Hessen ein neues Kommunalwahlrecht, das den Bürgern mehr Rechte bei ihrer Stimmabgabe zubilligt. Über Kumulieren und Panaschieren kann der Wähler Einfluss auf die Reihenfolge innerhalb der verschiedenen Vorschlagslisten nehmen. Dafür ist das Wahlverfahren aber auch ein bisschen komplizierter als das alte. Wir haben versucht, anhand
einiger Beispiele die Möglichkeiten von Kumulieren und Panaschieren zu erläutern. Wenn Sie dazu Fragen haben, können Sie sich gerne an uns wenden. (siehe KONTAKT-Reiter)
Hier eine hübsch gemachte Präsentation.